Ich habe einen Schaden gemeldet. Wie schnell bekomme ich eine Rückantwort?

Eine verbindliche Aussage zur genauen Bearbeitungszeit ist aufgrund der Vielzahl an Faktoren leider nicht möglich. Wir bemühen uns jedoch, Ihren Schadenfall so schnell wie möglich zu prüfen und zu entscheiden. Unter normalen Umständen streben wir an, Ihnen innerhalb von 2 Werktagen eine Rückantwort zu geben.

In welche Werkstatt darf ich gehen?

Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl der Werkstatt. Die einzige Anforderung ist, dass es sich um einen anerkannten Kfz-Meisterbetrieb handelt.

Was ist im Schadenfall einzureichen?

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, einreichen:

  1. Komplett ausgefüllte Schadenmeldung: Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer an.
  2. Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I: (früher bekannt als Fahrzeugschein)
  3. Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt

Mit diesen Dokumenten können wir den Schaden schnellstmöglich bearbeiten.