Eine verbindliche Aussage zur genauen Bearbeitungszeit ist aufgrund der Vielzahl an Faktoren leider nicht möglich. Wir bemühen uns jedoch, Ihren Schadenfall so schnell wie möglich zu prüfen und zu entscheiden. Unter normalen Umständen streben wir an, Ihnen innerhalb von 2 Werktagen eine Rückantwort zu geben.
FAQ Kategorien: Schadenfall
In welche Werkstatt darf ich gehen?
Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl der Werkstatt. Die einzige Anforderung ist, dass es sich um einen anerkannten Kfz-Meisterbetrieb handelt.
Leider kann meine Werkstatt keinen Kostenvoranschlag sofort erstellen. Was soll ich tun?
In diesem Fall bitten wir Sie, uns zumindest die komplett ausgefüllte Schadenmeldung und die Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I (früher bekannt als Fahrzeugschein) einzureichen. Bitte fügen Sie auch eine schriftliche Mitteilung bei, dass der fehlende Kostenvoranschlag nachgereicht wird, sobald er verfügbar ist.
Was ist im Schadenfall einzureichen?
Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, einreichen:
- Komplett ausgefüllte Schadenmeldung: Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer an.
- Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I: (früher bekannt als Fahrzeugschein)
- Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt
Mit diesen Dokumenten können wir den Schaden schnellstmöglich bearbeiten.