Leider können wir aus Sicherheitsgründen keine vertraglichen Auskünfte telefonisch erteilen, wenn die Vertragsnummer nicht vorliegt. Sie können jedoch jederzeit per Post oder E-Mail mit uns in Kontakt treten. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage einen Identitätsnachweis (z.B. eine Kopie Ihres Ausweises) bei, damit wir Ihre Identität überprüfen und Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen können.
Grundsätzlich haben Sie die freie Wahl der Werkstatt. Die einzige Anforderung ist, dass es sich um einen anerkannten Kfz-Meisterbetrieb handelt.
In diesem Fall bitten wir Sie, uns zumindest die komplett ausgefüllte Schadenmeldung und die Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I (früher bekannt als Fahrzeugschein) einzureichen. Bitte fügen Sie auch eine schriftliche Mitteilung bei, dass der fehlende Kostenvoranschlag nachgereicht wird, sobald er verfügbar ist.
Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, einreichen:
- Komplett ausgefüllte Schadenmeldung: Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer an.
- Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I: (früher bekannt als Fahrzeugschein)
- Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt
Mit diesen Dokumenten können wir den Schaden schnellstmöglich bearbeiten.
Das Formular für die Schadenmeldung finden Sie entweder in Ihren Vertragsunterlagen oder Sie können es bequem über unsere Homepage unter „Wichtige Dokumente“ herunterladen und ausfüllen.
Ihre Vertragsnummer finden Sie je nach Dokument an unterschiedlichen Stellen:
- Garantieheft (DIN A5): Wenn Sie ein Garantieheft besitzen, finden Sie die Vertragsnummer auf dem Garantieantrag im oberen Teil. Sie beginnt mit einem Buchstaben und einer sechsstelligen Nummer.
- Reparaturkostenversicherung: Im Falle einer Reparaturkostenversicherung finden Sie Ihre Vertragsnummer im Versicherungsschein. Diese besteht aus einer 12-stelligen Kombination aus Ziffern und Buchstaben.